Die Lieferung erfolgt auf Grund unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, ergänzt durch die in der "Verkehrsordnung" niedergelegten Handelsbräuche. Eigenturmsvorbehalt gemäß § 455 BGB. Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Lahr/Schwarzwald und Hamburg. Für alle nicht im Handelsregister eingetragenen Firmen und für Privatkunden gilt dieser Gerichtsstand für das Mahnverfahren.
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